Ein nicht mit der WHO-Rahmenkonvention über Tabakkontrolle konformer Gesetzesentwurf für Tabakprodukte
Laut einem Rechtsgutachten, das auf Antrag von Gesundheitsorganisationen erstellt wurde, erfüllt das derzeitige vom Parlament beratene Tabakproduktegesetz (TPA) nicht die Anforderungen des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums, das der Bundesrat im Jahr 2004 unterzeichnet hat. Während dieser Vertrag ein generelles Verbot von Tabakwerbung vorschreibt, eine nachweislich wirksame Maßnahme zur Reduzierung des Tabakkonsums, erlaubt der Entwurf des Tabakproduktgesetzes weiterhin Tabakwerbung, Promotion und Sponsoring. Der aktuelle Entwurf des Tabakproduktegesetzes ist unbefriedigend. Kinder und Jugendliche sind nicht ausreichend vor Tabakwerbung geschützt.
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